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   EuGH, 05.10.1988 - 196/87   

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https://dejure.org/1988,433
EuGH, 05.10.1988 - 196/87 (https://dejure.org/1988,433)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 196/87 (https://dejure.org/1988,433)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 196/87 (https://dejure.org/1988,433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    EWG-Vertrag, Artikel 2
    1 . EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Betätigung des Mitglieds einer Religionsgemeinschaft ; Wirtschaftliche Betätigung der Bhagwan-Vereinigung

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 60; ; EWGV Art. 2; ; EWGV Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG -Vertrag Art. 2, Art. 59, Art. 60
    1. EWG -Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

  • rechtsportal.de

    1. EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Wirtschaftliche Betätigung - Beteiligung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft an deren gewerblichen Betätigungen - Tatsächliche und echte Tätigkeiten, für die eine Gegenleistung erbracht wird - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäisches Religions- und Weltanschauungsrecht

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachleistung als Vergütung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wirtschaftliche Bestätigung der Mitglieder von Religionsgemeinschaften - Freier Dienstleistungsverkehr.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 627 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 53
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 196/87
    März 1982 in der Rechtssache 53/81 ( Levin, Slg . 1982, 1035 ) entschieden hat, um tatsächliche und echte Tätigkeiten handeln, die keinen so geringen Umfang haben dürfen, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen .
  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 196/87
    Juli 1976 in der Rechtssache 13/76 ( Donà, Slg . 1976, 1333 ) entschieden hat, macht eine entgeltliche Arbeits - oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne dieser Bestimmung des EWG-Vertrags aus .
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    22 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gelten die Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr nicht für den Angehörigen eines Mitgliedstaats, der seinen Hauptaufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats nimmt, um dort für unbestimmte Dauer Dienstleistungen zu empfangen (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 15. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    Im Urteil Steymann aus dem Jahr 1988 stellte der Gerichtshof fest, dass der Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedschaft in einer auf Religion oder einer anderen Form der Weltanschauung beruhenden Vereinigung nur insoweit erfasst, als sie "als Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EWG-Vertrag angesehen werden kann"(26).

    26 Urteil vom 5. Oktober 1988, Steymann (196/87, EU:C:1988:475, Rn. 9).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    28 Zum anderen fällt eine auf Dauer oder jedenfalls ohne absehbare zeitliche Beschränkung ausgeübte Tätigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht unter die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr (Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 16, und vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-215/01, Schnitzer, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.
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